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Corona-Bestimmungen der Stadt Passau ab Samstag 1. Mai 2021

30.04.2021 - Änderungen der Maskenpflicht und des Alkoholverbots; Öffnung der Bolzplätze und Skateranlage

Allgemeinverfügung Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot Plan

Wie bereits bekannt gegeben, gelten ab dem morgigen Samstag, 1. Mai 2021 im Stadtgebiet neue Corona-Bestimmungen. Die Stadt Passau hat eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben, die den Geltungsbereich und die Zeiten der Maskenpflicht und des Alkoholverbots neu regelt. Zudem können ebenfalls ab morgen die Bolz- und Streetballplätze und die Skateranlage unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.

Grundsätzlich besteht auf den zentralen Begegnungsflächen in der Innenstadt Maskenpflicht und Alkoholverbot. Die Stadt Passau hat diese Flächen neu definiert und entsprechend der Frequentierung zeitlich begrenzt.

Ab morgen, 1. Mai 2020, gelten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Alkoholkonsumverbot täglich von 5 bis 22 Uhr:

  • im Bereich 1 - Klostergarten

    • Klostergarten mit Cagnes-Sur-Mer-Promenade sowie die den Klostergarten umgebenden Verkehrsflächen des Kleinen Exerzierplatzes (stadtauswärts ab Einmündung Augustinergasse) und der Dr.-Hans-Kapfinger-Straße (stadteinwärts ab Einmündung Kleiner Exerzierplatz); jeweils von der Grenze des Klostergartens bis hin zu Beginn der Fahrbahnfläche (ohne Fahrbahn selbst, ohne gegenüberliegende Straßenseite)
    • ZOB
    • Dr.-Hans-Kapfinger-Straße zwischen ZOB und Ludwigsplatz
    • Nibelungenplatz
    • Ludwigsplatz
    • Bahnhofstraße stadtauswärts bis Einmündung Am Schanzl
  • im Bereich 2 -  am Inn

    • Ortspitze (Wege und Grünfläche östlich der alten Stadtmauer)
    • Innkai und Innpromenade bzw. Promenadenweg stadtauswärts bis Eisenbahnbrücke
      • zuzüglich des Spielplatzes unterhalb bzw. östlich des Gebäudes Gottfried-Schäffer-Str. 1
      • zuzüglich sämtlicher Wege und Flächen zwischen Innstraße und Innpromenade bzw. Promenadenweg
      • zuzüglich ferner sämtlicher Wege und Flächen zwischen Gottfried-Schäffer-Straße und Innpromenade/Promenadenweg/Innkai
      • Innkai jedoch nur soweit er den Flußlauf des Inns begleitet, d.h. ohne der westlich des Gebäudes Grundschule St. Nikola Richtung Parzgasse/Hirschwirtsgaßl führenden Abzweigung

Der Lageplan der Bereiche ist hier abrufbar.

Die Neudefinition der zentralen Begegnungsflächen erfolgt auf Basis geänderter Rahmenbedingungen. Die Erstfassung der Allgemeinverfügung war geprägt von hohen Inzidenzzahlen, was auch einen größeren Geltungsbereich für die genannten Regelungen erforderte. Nun liegt die 7-Tage-Inzidenz seit mehreren Wochen konstant im Bereich um 100 und seit gestern sogar darunter. Auch die Impfquote hat bereits ein hohes Niveau erreicht, weshalb die Stadt Passau eine Neubewertung des Infektionsgeschehens vorgenommen hat.

Darüber hinaus werden ab morgen weitere städtische Sportstätten wie Skatepark, Bolzplätze und Streetball-Anlagen zur Nutzung im Rahmen der geltenden Corona-Richtlinien geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren gilt, dass sie Sport in kontaktloser Form im Freien in Gruppen von höchstens fünf Personen ausüben dürfen. Die Anlagen der Sportvereine hat die Stadt Passau bereits am 16. April freigegeben, die seither unter Beachtung der Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder zur Verfügung stehen.

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