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Aktueller Sachstand zur Corona-Pandemie

14.05.2020 - Fallzahlen im Stadtgebiet und Regelungen Gastronomie ab 18. Mai

Bildquelle: 123RF/
Coronavirus

Seit der letzten Sachstandsmeldung am 07.05.2020 sind für das Stadtgebiet Passau keine Neuinfektionen zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der Infizierten im Stadtgebiet Passau liegt weiterhin bei 128. Eine infizierte Person ist verstorben. Dabei handelt es sich um einen 77-jährigen Mann. Aktuell sind 6 Personen im Stadtgebiet Passau noch nicht genesen.

Im Klinikum Passau werden aktuell 6 COVID-19-Patienten behandelt, wobei sich davon eine Person auf der Intensivstation befindet und beatmet werden muss.
(Hinweis: Die 6 noch nicht genesenen Personen im Stadtgebiet und die 6 stationär behandelten Patienten im Klinikum sind nicht zwangsläufig ein und derselbe Personenkreis)

Gastronomie:

Entsprechend den Regelungen der Bayerischen Staatsregierung können ab Montag, 18. Mai 2020 Gastronomiebetriebe im Außenbereich bis 20 Uhr und eine Woche später ab Montag, 25. Mai 2020 Speisegaststätten auch im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen. Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden.
Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:

  • Strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
  • Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.
Die hierzu veröffentlichten Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und de Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe finden Sie hier auf der Homepage der Stadt Passau.

 

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