Grenzenlos lebenswert

Energieversorgung durch die Stadtwerke Passau

01.08.2022 - Aktueller Sachstand

Dreiflüsseeck von vorne

Die Energieversorgung und der Blick auf die bevorstehenden Wintermonate ist in aller Munde. Die Stadtwerke Passau GmbH (SWP) steht als städtischer Hauptversorger, wie die vielen anderen Versorgungsunternehmen auch, vor unvorhersehbaren Entwicklungen. Zum jetzigen Stand ist die Gasversorgung für die Haushaltskunden der SWP gesichert, solange die Vorlieferanten alle Verträge erfüllen.

Das rd. 450 km lange Gasleitungsnetz im Stadtgebiet ist in Hochdruckleitungen und Niederdruckleitungen eingeteilt. Die Speicherkapazität, die dadurch unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Druckvorgaben vorgehalten werden kann, beträgt insgesamt ca. 37.500 m³. An einem Sommertag beträgt der Gastagesverbrauch bei der SWP ca. 50.000 m³. Infolge dessen könnte die Versorgung der Stadtwerkekunden bei einem völligen Ausfall der Gaslieferungen rd. 18 Std. aufrechterhalten werden. Im Winter kann der Tagesverbrauch auf bis zu 250.000 m³ ansteigen, was diese Überbrückungszeit auf ca. 3,5 Std. reduzieren würde.

Im Gasnetz der SWP gibt es kleine Erdgas-Tanks bzw. –Speicher, die aber nur dazu dienen, Netzstabilität bzw. Druckstabilisierung zu gewährleisten bzw. Druckschwankungen auszugleichen. Auch können damit sog. Lastspitzen abgefangen werden. Längere Ausfallzeiträume können damit aber nicht überbrückt werden.

Grundsätzlich könnte als Alternative eine Biogas- oder Wasserstoffeinspeisung in das Gasnetz erfolgen. Tatsächlich stehen aber beide Brennstoffe nicht annähernd in ausreichender Menge zur Einspeisung vor Ort zur Verfügung.

Die SWP hat die Portfolien für die Haushaltskunden für die nächsten zwei bis drei Jahre bereits zu einem Großteil vertraglich gesichert. Das bedeutet, dass die Gasversorgung für die Haushaltskunden gewährleistet ist, solange die Vorlieferanten auch Gas liefern können. Damit verbunden ist jedoch, dass die Gaspreise in den nächsten Monaten ansteigen werden. Die Drosselung der Gaszufuhr aus Russland hat schon in den letzten Wochen zu einer enormen Preiserhöhung an den Energiebeschaffungsmärkten geführt. Auch werden sich die Beschlüsse der Bundesregierung wie z. B. die sog. „Speicherumlage“ oder auch die Änderungen des Energiesicherungsgesetzes, die die Kostenweitergabe von kurzfristigen Ersatzbeschaffungen auf die Letztverbraucher ermöglichen, auf die Gaspreise auswirken.

Zuletzt wurde seitens des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit trat die zweite von drei Stufen in Kraft. Dabei obliegt es nach wie vor den Marktakteuren, in Eigenregie (z. B. Nutzung von Flexibilität auf der Beschaffungsseite oder Optimierung von Lastflüssen) eine Entspannung der Lage herbeizuführen. Die Gasversorger sind hier bereits zu einer umfassenden Unterstützung des Ministeriums verpflichtet.

Die höchste Eskalationsstufe (Notfallstufe) steht dann im Raum, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Dann greift auch der Staat selbst in den Markt ein, indem die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler wird. Diese Behörde ist dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern für die Verteilung von Gas zuständig. Bestimmte Verbrauchergruppen sind dabei gesetzlich besonders geschützt, sie sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu zählen private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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