Landtags- und Bezirkswahlen 2018
13.09.2018 - Antragstellung für Briefwahl jetzt möglich
Am Sonntag, 14.10.2018 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Bis spätestens Samstag, 22.09.2018 werden den ca. 38.000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Passau die Wahlbenachrichtigungskarten für diese Wahlen zugehen.
Stimmberechtigte, die durch Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, haben jetzt die folgenden Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Schriftlich auf dem Postweg unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- Über das Internet, wobei die Nutzung der Eingabemaske nur mit den Daten der Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist.
- Durch den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code mithilfe einer Scan-App.
- Die Antragstellung kann selbstverständlich auch persönlich in den Bürgerbüros (im Alten Rathaus, Briefwahlbüro Erdgeschoss Zi. 3, Rathausplatz 2, 94032 Passau –unmittelbarer Zugang über den unteren Eingang zum Großen Rathaussaal in der Schrottgasse (auch Mittwochnachmittag!); im Alten Rathaus, Bürgerbüro, Zi. 108, Rathausplatz 2, 94032 Passau und im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40, 94036 Passau)
erledigt werden.
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt dann persönlich an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Die Ausgabe an eine andere Person ist nur mit gesondert erteilter schriftlicher Vollmacht möglich. Eine derartige Empfangsvollmacht ist auch auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Meldeadresse abweichende Anschrift übersandt werden sollen, muss diese „abweichende Versandanschrift“ bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert angegeben werden.
In den Ausgabestellen ist auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.
Die Briefwähler werden insbesondere auf das den Unterlagen beigefügte Merkblatt hingewiesen. Mit der dort dargestellten Verfahrensweise der Briefwahl wird ein Zurückweisen des Wahlbriefes und somit ein Nichtzulassen der Stimmzettel bei der Stimmenauszählung vermieden.
Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl der Landtags- und Bezirkswahlen endet am 12.10.2018, 15.00 Uhr.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 14.10.2018) bis 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.