Grenzenlos lebenswert

Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung

19.03.2020 - Antragstellung bei der Regierung von Niederbayern möglich

Wirtschaft

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/  sind die wesentlichen Informationen abrufbar. Das Antragsformular steht auch unter hier zur Verfügung.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Zuständig für die Antragbearbeitung ist die Regierung von Niederbayern unter folgender Kontaktadresse:

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel: 0871/808-2022
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
Internet: https://regierung.niederbayern.bayern.de/

Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Passau weiterhin beratend zur Verfügung. Die Ansprechpartner bei der Stadt Passau in der Dienststelle Wirtschaftsförderung sind Frau Bartl (heidemarie.bartl@passau.de, Tel. 0851/396-376) und Herr Zitzlsperger (stefan.zitzlsperger@passau.de, Tel. 0851/396-525).

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