Grenzenlos lebenswert

Testungen in der Schlachthof Passau GmbH alle negativ

22.05.2020 - Im Kommunalunternehmen Städtische Fleischhygiene ein positiver Fall

Dreiflüsseeck von vorne

Auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von Ende letzter Woche werden derzeit Reihenuntersuchungen des Personals großer bayerischer Schlachthöfe auf eine mögliche COVID-19-Erkrankung durchgeführt. Die Testungen wurden diese Woche auch im Passauer Schlachthof durchgeführt, die abschließenden Ergebnisse liegen seit heute vor.

Insgesamt wurden 57 Tests durchgeführt, davon 45 bei der Schlachthof Passau GmbH und 12 bei der Städtischen Fleischhygiene Passau. In der Schlachthof Passau GmbH wurden alle Mitarbeiter negativ auf das Virus getestet.
Im Kommunalunternehmen Städtische Fleischhygiene wurde ein Mitarbeiter positiv getestet. Der Mitarbeiter befindet sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Kontaktpersonen der Kategorie 1 gibt es am Schlachthof nicht.

Das Kommunalunternehmen Städtische Fleischhygiene ist ein selbständiges Unternehmen der Stadt Passau. Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die amtliche Lebendtier – und Schlachttieruntersuchung sowie die Kontrolle des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit.

Alois Schmalhofer, Geschäftsführer der Schlachthof Passau GmbH:
„Dass bei den Schlachthof-Mitarbeitern alle Tests negativ waren überrascht nicht, da es bei uns keine Leiharbeiter, keine Werkverträge und keine Subunternehmer gibt. Wir haben keine Gemeinschaftsunterkünfte, in denen prekäre Wohnverhältnisse bestehen könnten. Es gibt auch keine „unmenschlichen Arbeitsbedingungen“ – alle Mitarbeiter sind fest angestellt, werden sehr gut bezahlt und fair behandelt. Das Risiko einer Corona-Infektion am Schlachthof dürfte deshalb nicht höher sein, als im Privatbereich.“

Seit 23.03.2020 gilt die Mund-Nasen-Maskenpflicht für alle Mitarbeiter. Es werden Masken jeglichen Typs (FFP2, Stoff, etc.) zur Verfügung gestellt. In einer Hygieneschulung am 20.03.2020 wurden die Mitarbeiter über das Hygienekonzept für die einzelnen Bereiche (Stall; Schlachthalle; Klassifizierung, Kühlung; Versand; Kantine; etc.) belehrt. Vor allem auf Mindestabstandsregeln, notwendige Desinfektionsmaßnahmen und Desinfektionsmöglichkeiten wurde eingehend hingewiesen.

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