Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
03.08.2017 - Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis Freitag, 25. August 2017
Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Form eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig.
Die erste Phase der in diesem Zusammenhang stattfindenen Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen. Die Öffentlichkeit hat noch bis
Freitag, 25. August 2017
die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.
Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform mit 12 Fragen an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.