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Geflügelpest: Stallpflicht ist aufgehoben

29.04.2021 - Neuregelung der Stadt Passau ab 30. April gültig

Bildquelle: Hajo Dietz
Dreiflüsseeck von oben

Nach der Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest seit Januar 2021 in der Wildvogelpopulation in Bayern sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen nimmt die Zahl der festgestellten Fälle in Bayern seit Anfang April 2021 wieder deutlich ab. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich, weshalb auch die Stadt Passau mit Wirkung zum 30. April neue Regelungen erlassen hat.

Obwohl die Zahlen aktuell rückläufig sind, sind einzelne Infektionen in Bayern auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, zumal in den letzten Wochen in Polen und Tschechien noch eine Reihe von Ausbrüchen registriert wurde. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Die neuen Regelungen der Stadt Passau sind im Wortlaut unter hier einsehbar.

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