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Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023

07.09.2023 - Beantragung der Briefwahlunterlagen ab sofort möglich

Wahlen

Am Sonntag, den 08. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Ab sofort ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen für diese Wahlen bei der Stadt Passau möglich. Dazu werden allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 17.09.2023 die Wahlbenachrichtigungsbriefe mit der Post zugestellt.

Stimmberechtigte, die durch Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, können die Briefwahlunterlagen - unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung - schriftlich auf dem Postweg beantragen.

Die Antragstellung kann auch über das Internet erfolgen, wobei die Nutzung des Bürgerserviceportals mit der dementsprechenden Eingabemaske nur mit den Daten der Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist.

Da derzeit auch die Briefwahl für die Bürgerentscheide am 17.09.2023 läuft, ist besonders darauf zu achten, dass eine Antragstellung nur mit der zur Wahl/Abstimmung zugehörigen Wahl-/Abstimmungsbenachrichtigung möglich ist. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid können keine Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragt werden und auch umgekehrt ist dies nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können zusätzlich durch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten verschlüsselten QR-Code mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone aus beantragt werden.

Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersandt werden sollen, muss diese „abweichende Versandanschrift“ bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert im Antrag angegeben werden.

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Die Antragstellung kann – wie bei den bisherigen Wahlen üblich - auch persönlich im Briefwahlbüro im Alten Rathaus, Rathausplatz 2 und im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40, 94036 Passau erledigt werden; Mittwochnachmittags nur im Alten Rathaus.

Das Briefwahlbüro im Alten Rathaus ist eingerichtet im Erdgeschoss Zimmer 3; der unmittelbare Zugang erfolgt über den unteren Eingang in der Schrottgasse (Zugang zum Rathaussaal).

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt persönlich an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Die Ausgabe an eine andere Person ist nur mit gesondert erteilter schriftlicher Vollmacht möglich. Eine derartige Empfangsvollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

Weiter ist in den Ausgabestellen die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Wahlgeheimnisses auszuüben. Die Möglichkeit der Briefwahlantragstellung endet am Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr. Weitere Hinweise können einem separaten Merkblatt entnommen werden, welches den Unterlagen beigefügt ist.

Das Wahlamt der Stadt Passau steht bei wahlrechtlichen Fragen oder Problemen telefonisch (0851/396-499) zur Verfügung.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 08.10.2023) bis 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.

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