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Vergabekriterien für Bauparzellen im Neubaugebiet „Laimgrub II“

19.11.2021 - 12 Parzellen sollen im ersten Quartal 2022 zum Verkauf ausgeschrieben werden – vergünstigte m²-Preise nach Einheimischenmodell

Haus Baustelle

Die Stadt Passau führt aktuell die Erschließung des neuen Baugebiets Laimgrub II in Passau Grubweg durch. Um parallel dazu den Verkauf der Baugrundstücke vorzubereiten, werden dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 25.11.2021 die Vergabekriterien für die einzelnen Parzellen zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ausschreibung der insgesamt 12 Parzellen ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen. Sobald die Erschließung abgeschlossen, die Parzellen vermessen und der Grundstückspreis festgelegt wurde, können sich Interessenten mit einem vorgegebenen Formular bei der Stadt Passau bewerben.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist nach wie vor ein zentrales Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Ich bin sehr erfreut, dass die Entwicklung der Grundstücke in Laimgrub II so gut voranschreitet, dass die Vermarktung bald beginnen kann. Mit der Festsetzung der Vergabekriterien bieten wir erneut familienfreundliche Konditionen und eine erhöhte Transparenz bei der Veräußerung der Parzellen.“

Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften hat vor rund zwei Jahren Kriterien für die Vergabe der Bauparzellen im Baugebiet „Gütlbauerweg“ nach dem sogenannten „Einheimischenmodell“ beschlossen. Dieser Kriterienkatalog wurde basierend auf den Erfahrungswerten aktualisiert und überarbeitet. Damit die Richtlinien auch für die Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Laimgrub II“ angewendet werden können, ist ein Beschluss des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften erforderlich.

Der Richtlinienvorschlag enthält Anforderungen, die sowohl örtliche als auch soziale Voraussetzungen der Bewerber für die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke berücksichtigen. Insbesondere soll dadurch der einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung der Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglicht werden.  

Unter anderem werden folgende Kriterien vorgeschlagen:

  • Bevorzugter Personenkreis:
    Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebenspartner und volljährige Ledige mit eigenen Kindern,

  • Einkommensobergrenze
    Die Obergrenze des Gesamtbetrags der Einkünfte wird in den Vergaberichtlinien bei alleinstehenden Bewerbern auf max. 38.000 Euro sowie bei Paaren auf max. 76.000 Euro, jeweils zuzüglich 7.620 Euro je Kind festgesetzt. Die Einkommenssituation wird grundsätzlich über einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet und daraus ein Durchschnittsbetrag gebildet. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Belege entsprechend nachzuweisen.

  • Vermögensobergrenze
    Soweit Bewerber Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstücks innerhalb der Stadt Passau sind, werden diese Bewerber von der Vergabe ausgeschlossen. Ausgenommen sind Bewerber, die Eigentümer einer nicht familiengerechten Eigentumswohnung oder von nicht bebaubaren Grundstücken sind. In diesem Fall wird der Wert der Immobilie als Vermögen angerechnet. Genauso wird mit Immobilieneigentum außerhalb der Stadt Passau verfahren. Zum Immobilienvermögen zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen und Erbbaurechte, usw.
    Zudem darf das Gesamtvermögen den Wert der jeweiligen Bauparzelle nach dem Bodenrichtwert nicht überschreiten. Die Angaben zum Vermögen sind durch entsprechende Nachweise und rechtsverbindliche Erklärungen (Vermögenszusammenstellung) zu belegen.

  • Baupflicht, Selbstnutzung und Veräußerungsverbot
    Ab der notariellen Beurkundung muss der Rohbau innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt sein, die Bezugsfertigkeit muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die Bewerber müssen das Haus selbst bewohnen. Eine Vermietung des Objekts ist unzulässig. Zudem darf das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung nicht weiterveräußert, mit einem Dauerwohnrecht oder Erbbaurecht belastet oder sonst zugunsten eines Dritten darüber verfügt werden.

  • Sonstiges
    Die Finanzierbarkeit des Grundstücks sowie des Wohngebäudes ist durch eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts nachzuweisen.

Die insgesamt 12 Bauparzellen sollen im ersten Quartal 2022 zum Verkauf ausgeschrieben werden. Hierzu erfolgen rechtzeitig eine gesonderte Ankündigung und eine Veröffentlichung des Grundstückspreises, der Vergabekriterien und der notwendigen Formulare. Innerhalb der einer festgesetzten Frist können dann Bewerbungen eingereicht werden.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es den Kommunen nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen bzw. Kaufpreise für Wohnbaugrundstücke zu subventionieren. Die Stadt Passau zieht städtebauliche Ziele, mit der die Wohnbedürfnisse der Passauer Bürgerinnen und Bürger und sozialpolitische Gesichtspunkte eine besondere Beachtung finden, als Grundlage für die Vergabe der städtischen Grundstücke heran.

Die Stadt Passau konnte in den letzten Jahren erfreulicherweise steigende Einwohnerzahlen verzeichnen (2011: 48.623, 2020: 52.415). Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser Trend auch die nächsten Jahre fortsetzen wird. Der Bedarf an Wohnraum ist deshalb steigend. Das erklärte Ziel der Stadt Passau ist es, in möglichst allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum bzw. Grundstücke und adäquate Wohnformen für junge und ältere Menschen anbieten zu können.

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