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Hochwasserschutz Hals - so geht es weiter

14.09.2018 - Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

Hochwasserschutz Hals (rechtes Ilzufer)

Im Juni dieses Jahres hat die Stadt Passau mit der Auslegung der Planunterlagen des staatlichen Wasserwirtschaftsamts das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz am rechten Ilzufer in Hals gestartet. Die Frist für die Einreichung von Einwendungen ist am 25.07.2018 abgelaufen. Aktuell bewertet das staatliche Wasserwirtschaftsamt als Antragsteller die eingegangenen Einwendungen aus der Bürgerschaft sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Verbände, Behörden etc.).

Sobald diese Bewertung vorliegt, wird die Stadt Passau den im Mai bereits vorgestellten Film zur Visualisierung der Pläne entsprechend anpassen. Oberbürgermeister Jürgen Dupper wird dann erneut zu einer Bürgerversammlung in Hals einladen, um parallel zum formellen Planfeststellungsverfahren ein weiteres Mal transparent und offen über den aktuellen Sachstand mit den Betroffenen zu diskutieren.

Die noch ausstehende fachliche Stellungnahme der Stadt Passau zu den Planungen wird erst danach durch Beschlussfassung im Stadtratsplenum erfolgen.

Parallel zu der Aufarbeitung durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt müssen u. a. auch die Fachstellen der Stadt Passau die eingegangenen Einwendungen kommentieren. Diese Prüfung läuft derzeit.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Für uns ist es äußerst wichtig, dieses Thema mit allen Betroffenen zu diskutieren. Im Rahmen des laufenden Verfahrens werden deshalb umfassende Informationen weitergegeben und Möglichkeiten für weitere Dialoge geschaffen.“

Wenn sämtliche Bewertungsergebnisse vorliegen, werden alle Stellungnahmen und Einwendungen dem amtlichen Sachverständigen des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes vorgelegt, der dann ein vorläufiges Gutachten erstellt. Anschließend werden die einwendenden Personen und die Fachstellen zu einem gesonderten Erörterungstermin geladen, bei dem alle für die Entscheidung erheblichen Fakten dargelegt und eingehend besprochen werden.

Nach diesem Verfahrensschritt erstellt der amtliche Sachverständige des staatlichen Wasserwirtschaftsamts das Abschlussgutachten. Das Stadtratsplenum muss auf dieser Grundlage über den dann erforderlichen Planfeststellungsbeschluss entscheiden.

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