Grenzenlos lebenswert

Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024/2028 gesucht

25.01.2023 - Bewerbung jeweils bis Freitag, 31.03.2023 möglich

Dreiflüsseeck_Altstadtseite

Im Auftrag des Landgerichts Passau stellt die Stadt Passau Vorschlagslisten von Schöffen und von Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024/2028 auf.


Jugendschöffen

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit und viel Einfühlvermögen in die Situation von jungen Menschen verlangt, können sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Vornholzstr. 40 a, 94036 Passau bewerben. Die Bewerbung kann entweder persönlich im Amt für Kinder, Jugend und Familie, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Die Kontaktadresse lautet:
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Vornholzstr. 40 a, 94036 Passau, Ansprechpartner Herr Kriegl, Zimmer 17, OG, Tel. 396 - 710, Fax 396 – 88777, E-Mail: alois.kriegl@passau.de.

Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.

Die Meldungen für das Amt eines Jugendschöffen müssen bis Freitag, 31.03.2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie registriert sein.

Neben der erzieherischen Befähigung und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen gibt es einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme dieses Ehrenamtes:
Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in der Stadt Passau, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 70 Jahren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und über eine Vorschlagsliste beschließen. Diese Vorschlagsliste wird nach öffentlicher Auslegung an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort werden aus dieser Liste durch einen unabhängigen Wahlausschuss Jugendschöffen gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind. Eine eigene Benachrichtigung darüber erfolgt nicht.

Schöffen

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Passau Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Passau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat prüft die Bewerbungen und Vorschläge und beschließt über die Vorschlagsliste. Diese Vorschlagsliste wird nach öffentlicher Auslegung an das Amtsgericht weitergeleitet. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit, Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein verlangt, können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31.03.2023 schriftlich bewerben.

Die Kontaktadresse lautet:
Bürgerbüro der Stadt Passau, Rathausplatz 2, 94032 Passau, Tel.:0851/396-221, E-Mail: buergerbuero@passau.de.

Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.

Neben Objektivität, Unvoreingenommenheit und Kommunikationsfähigkeit sind einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamts erforderlich: Deutsche Staatsbürgerschaft (mit ausreichenden Deutschkenntnissen), Wohnsitz in der Stadt Passau, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 69 Jahren (zum Stichtag 01.01.2024).
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mitzuverantworten.

Weitere Informationen zum Schöffenamt in Bayern finden Sie hier.

Zurück nach Oben