Grenzenlos lebenswert

7-Tages-Inzidenz für das Stadtgebiet liegt über Signalwert von 35

16.09.2020 - Oberbürgermeister Jürgen Dupper beruft Koordinierungsgruppe zur Festlegung von Maßnahmen ein

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Coronavirus

Im Stadtgebiet Passau wurde in den vergangenen Tagen ein besonders starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen verzeichnet. Für gestern hat das staatliche Gesundheitsamt 5 Personen gemeldet, die sich neu mit COVID-19 infiziert haben. Die 7-Tages-Inzidenz hat nun einen Wert von 38,12 erreicht und damit den von der Bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Signalwert von 35 überschritten. Damit ist die Stadt Passau als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gefordert, ein konkretes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsgeschehens festzulegen.

Als Ursachen für den Anstieg gelten vor allem die bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten festgestellten Infektionen, die von ihnen bei anderen Personen hervorgerufenen Ansteckungen sowie Ansteckungen bei Veranstaltungen, die üblicherweise nicht einem beliebigen Personenkreis offenstehen (z.B. Studentenfeiern, Familienfest…). Es gibt derzeit keine lokal begrenzten Infektionsherde oder anderweitig eindeutig feststellbare Infektionsquellen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat aufgrund dieser Entwicklungen für morgen die Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie einberufen. Aktuell ist geplant, zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung zu erlassen, um dem weiteren Anstieg der Fallzahlen entgegenzusteuern. Folgende Regelungen sind in der Diskussion:

  • Reiserückkehrer

    Reiserückkehrer im Sinne der Einreisequarantäneverordnung müssen einen Corona-Test am 05. bis 07. Tag nach der Einreise durchführen lassen, um erst dann bei einem negativen Ergebnis eine vorzeitige Aufhebung der Quarantäne zu erreichen.
  • Aufenthalt im öffentlichen Raum

    Kontakte im öffentlichen Raum werden künftig grundsätzlich auf Gruppen von maximal bis zu 5 Personen beschränkt. Diese Regelung gilt analog in Gastronomiebetrieben.
  • Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen und an der Universität

    In allen Schulen im Stadtgebiet Passau, auch in Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren, müssen alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, auch während des Unterrichts.
    Dies gilt ebenso bei Lehrveranstaltungen der Universität Passau.
  • Privatveranstaltungen

    Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden bzw. von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Vereinssitzungen, Parteiveranstaltungen o.ä.) wird die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Leider hat auch Passau einen deutlichen Anstieg bei den Neuinfektionen zu verzeichnen. Wichtig ist, diesen Trend mit noch moderaten Maßnahmen aufzuhalten, um einen örtlichen Lockdown, der uns bei Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz ab dem Wert 50 drohen und massive Einschränkungen bedeuten würde, zu verhindern.
Ich appelliere deshalb an die Vernunft eines jeden Einzelnen – beachten Sie die Hygieneregeln, halten Sie Abstand und gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihrer Gesundheit, aber auch mit der Ihrer Mitmenschen um.“

Die Koordinierungsgruppe wird in der morgigen Sitzung die genauen Inhalte der Allgemeinverfügung festlegen. Diese soll zügig in Kraft treten und voraussichtlich für eine Woche Gültigkeit haben. Je nach Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens werden dann die Regularien angepasst.

Seit der letzten Sachstandsmeldung vom Montag, 14.09.2020 wurden insgesamt 5 Neuinfektionen verzeichnet, somit haben sich bislang insgesamt 210 Personen mit Covid-19 infiziert. 172 Personen sind bereits genesen. 21 Personen sind verstorben (hier nach wie vor keine Änderung). Ein Corona-infizierter Patient wird aktuell im Klinikum Passau behandelt.

Bei der 7-Tages-Inzidenz handelt es sich um die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner. Die Bayerische Staatsregierung hat hier einen Signalwert von 35 vorgegeben, bei dessen Erreichen die Kreisverwaltungsbehörden lokale Maßnahmen ergreifen sollen.

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