Grenzenlos lebenswert

Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“)

05.02.2019 - Seit 06.02.2019 Eintragung in zwei zusätzlichen eigenen Räumen möglich!

Biene

Aufgrund des großen Andrangs bei der Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ (Eintragungsfrist läuft noch bis einschließlich 13. Februar 2019) reagiert die Stadt mit einer organisatorischen Änderung, um den regulären Publikumsverkehr und die Wartezeiten zu entzerren. 

Seit 06.02.2019 stehen zu den üblichen Öffnungszeiten zwei zusätzliche eigene Räume für die Eintragung in die Unterschriftslisten zur Verfügung.

Im Alten Rathaus Erdgeschoss Zimmer 3 (Zugang über Eingang zu den Rathaussälen) und
im Dienstleistungszentrum Passavia Erdgeschoss Zimmer 3
liegen die Listen auf.

Zudem bietet die Stadt Passau für die Eintragung verlängerte Zeiten – d. h. auch nach den üblichen Öffnungszeiten und am Wochenende – an. Diese liegen weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteintragungszeit.

 

Es bestehen insgesamt folgende Eintragungsmöglichkeiten:

I. Eintragungsraum:
Altes Rathaus (Rathausplatz 2) – Bürgerbüro, 1. Stock, Zimmer 108 und 109, Wahlamt Zimmer 105 und neu: Erdgeschoss Zimmer 3 (Zugang über Eingang zu den Rathaussälen)
Nach den üblichen Öffnungszeiten und am Wochenende: Erdgeschoss Zimmer 3

II. Eintragungsraum:
Dienstleistungszentrum Passavia (Vornholzstr. 40) – Bürgerbüro, Erdgeschoss Zimmer 1 und neu: Erdgeschoss Zimmer 3 

Eintragungszeiten
 Dienstag 05.02.2019 07.30 bis 19.00 Uhr
 Mittwoch 06.02.2019 07.30 bis 19.00 Uhr
 Donnerstag 07.02.2019 07.30 bis 20.00 Uhr
 Freitag 08.02.2019 07.30 bis 19.00 Uhr
 Samstag 09.02.2019 09.00 bis 13.00 Uhr
 Sonntag 10.02.2019 09.00 bis 13.00 Uhr
 Montag 11.02.2019 07.30 bis 19.00 Uhr
 Dienstag 12.02.2019 07.30 bis 19.00 Uhr
 Mittwoch 13.02.2019 07.30 bis 20.00 Uhr

Ausführliche Informationen werden hier bereitgestellt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird in der Stadt Passau für das gesamte Gebiet ein Eintragungsbezirk gebildet.

Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Passau eingetragen sind oder einen Eintragungsschein, ausgestellt durch die bayerische Hauptwohnsitzgemeinde, besitzen.

Zur Eintragung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Die Bekanntmachungen, der Text des Volksbegehrens und weitere Informationen liegen in den Eintragungsräumen aus und sind auch hier abrufbar.

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