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Stadt erlässt Allgemeinverfügung gegen Straßenblockierer

13.03.2023 - Geltungsbereich umfasst besonders kritische Straßenzüge

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Seit geraumer Zeit kommt es im Stadtgebiet Passau im Zusammenhang mit Klimaprotesten vermehrt zu Aktionen von Straßenblockierern. Dabei kleben sich Personen auf der Fahrbahn fest und besetzen damit Hauptverkehrsrouten. Durch diese Blockaden kommt es auf kritischen Zufahrtsstraßen und Verkehrswegen zu erheblichen Behinderungen. Aus diesem Grund hat die Stadt Passau eine „Allgemeinverfügung zur Regulierung nicht angezeigter Versammlungen in Form von Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten auf bestimmten Straßen in der Stadt Passau“ erlassen. Darin wird folgendes geregelt:

Im Stadtgebiet der Stadt Passau sind Klimaproteste auf den unten angeführten Straßen nicht zugelassen, wenn sich

  • mindestens ein Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn von Straßen (zum Beispiel durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten) verbindet, oder
  • mindestens ein Teilnehmer sich auf die Fahrbahn begibt, sodass ein Fahrzeug deshalb stehen bleibt und mindestens ein weiteres, dahinter befindliches Fahrzeug aufgrund des ersten, stehen gebliebenen Fahrzeugs an der Weiterfahrt gehindert ist,

und die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.

Folgende Straßenzüge liegen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung:

  • Neuburger Straße
  • Leonhard-Paminger-Straße
  • Kleiner Exerzierplatz über Lupingäßchen bis Nikolastraße sowie Augustinergasse
  • Nikolastraße
  • Ludwigsplatz
  • Innstraße
  • Gottfried-Schäffer-Straße
  • Marienbrücke
  • Mariahilfstraße/Neutorgraben/Schmiedgasse/Kapuzinerstraße/Wiener Straße
  • Franz-Josef-Strauß-Brücke
  • Am Schanzl/Schanzlbrücke
  • Angerstraße/Parkstraße/Eggendobl (Bundesstraße 12)
  • Ilzbrücke/Ilzdurchbrüche einschließlich Kreuzung zur Freyunger Straße/Obernzeller Straße
  • Spitalhofstraße ab Kreuzung Danziger Straße bis nach Einmündung Stelzhamer Straße („Auerbacher Stachus“)
  • Danziger Straße

Die Festlegung auf diese Straßenzüge basiert auf einer Lagebewertung durch die Polizei, die Feuerwehr, den Zweckverband für Rettungsdienst & Feuerwehralarmierung Passau sowie die Stadt Passau. Demnach handelt es sich hierbei um Verbindungen, die insbesondere für Rettungseinsätze, Einsatzfahrten und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind und auch die Rechte der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger übermäßig beeinträchtigen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 14.03.2023, 0.00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 18.04.2023.

Die Protestaktionen zum Thema Klima der vergangenen Wochen waren dadurch geprägt, dass diese zumeist ohne Ankündigung, allenfalls – wenn überhaupt – nur sehr kurzfristig beziehungsweise ohne konkrete Zeit- und Ortsangaben durchgeführt wurden. Dabei wurde die Anzeigepflicht für Versammlungen bewusst ignoriert. Insgesamt wird dadurch das Ziel verfolgt, dass die durch die Straßenblockade hervorgerufenen Verkehrsbehinderungen nochmals verstärkt und insofern ein „Verkehrschaos“ verursacht werden soll.

Für die Behörden wird es durch die fehlende Versammlungsanzeige erheblich erschwert beziehungsweise gar unmöglich gemacht, die sicherheitsrechtlich erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Versammlungen und verkehrslenkende Maßnahmen zu treffen, notwendige beschränkende Verfügungen anzuordnen und örtliche sowie zeitliche Konkurrenzen mit etwaigen anderen Nutzungen des öffentlichen Straßenraums zu prüfen und erforderlichenfalls anzuordnen.

Die Allgemeinverfügung erfolgt, um im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr auf das nicht angezeigte, aber anzeigefähige Versammlungsgeschehen zu reagieren und widerrechtliche Blockaden schneller aufzulösen.

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