Grenzenlos lebenswert

FFP2-Schutzmasken in städtischen Gebäuden und Einrichtungen verpflichtend

18.01.2021 - Regelung gilt ab Mittwoch, 20. Januar

Rathaus

Um die Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Passau das Tragen von FFP2-Schutzmasken in städtischen Gebäuden und Einrichtungen verfügt. Die Regelung tritt am Mittwoch, 20. Januar, in Kraft.

Für Besucherinnen und Besucher der Rathäuser, Außenstellen und städtischer Einrichtungen bedeutet dies, dass ab diesem Tag FFP2-Schutzmasken verpflichtend zu tragen sind. Gleiches gilt für die Beschäftigten der Stadt mit Bürger-Kontakt im Rahmen des Parteiverkehrs. Innerhalb der Stadtverwaltung wurden auch noch weitere Bestimmungen festgelegt wie etwa eine FFP2-Schutzmaskenpflicht bei Besprechungen.

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