Ab Samstag, 20.02.2021, 0.00 Uhr gilt in der Stadt Passau wieder die nächtliche Ausgangssperre
19.02.2021 - 7-Tage-Inzidenz hat heute Wert von 100 überschritten
Die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau hat heute den Wert von 100 überschritten. Daher hat die Stadt Passau gemäß § 3 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt zu machen, dass ab Samstag, 20.02.2021, 0.00 Uhr wieder die nächtliche Ausgangssperre gilt.
Neben der landesweiten allgemeinen Ausgangsbeschränkung ist demnach von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.