Grenzenlos lebenswert

Fassadenverkleidung am Rindermarkt

06.12.2018 - Lediglich Rückbau des Gehwegüberbaus erforderlich

Bildquelle: Hajo Dietz
Dreiflüsseeck von oben

Wie in den vergangenen Jahren sorgt die Fassadenverkleidung an einem Gebäude am Rindermarkt für zahlreiche Diskussionen. In diesem Jahr wurde jedoch nicht nur die Fassade verkleidet, sondern auch der städtische Gehweg ohne Genehmigung überbaut. Für jegliche anderweitige Verwendung dieser Fläche im öffentlichen Raum muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Die ist im vorliegenden Fall nicht geschehen. Aus diesem Grund, hat die Stadt Passau eine Anhörung zum Überbau verschickt. Zwischenzeitlich wurde mit den verantwortlichen Personen eine Vereinbarung über den Rückbau der auf öffentlichem Grund errichteten Stützen inklusive Überdachung geschlossen.

Es wurde eine Fläche von ca. 40 m² im öffentlichen Bereich überbaut. Zusätzlich wurde mit Tischen und anderen Gegenständen zum Verweilen auf dieser Fläche eingeladen. Damit war dieser Abschnitt nicht als Gehweg nutzbar. Zudem sind Beschwerden anderer Anlieger aus diesem Bereich sowie von Passanten bei der Stadt Passau eingegangen, wonach dieser Aufbau als erhebliche Beeinträchtigung gesehen wurde.

Die Dekoration direkt an der Hausfassade war zu keiner Zeit betroffen. Diese hätte aus Sicht der Stadt Passau auch dieses Jahr bestehen bleiben können.

Eine Abstimmung mit der Stadt Passau im Vorfeld hätte Klarheit über die zulässigen Maßnahmen geschaffen. Leider wurde die Fassade mit dem Gehwegüberbau errichtet, ohne zuvor mit den zuständigen Stellen über das Vorhaben zu sprechen.
Die Stadt Passau weiß das Engagement einzelner Geschäftsleute durchaus zu schätzen. Aus diesem Grund wurden auch die bisherigen Weihnachtsfassaden an dieser Stelle in den letzten Jahren nicht beanstandet.

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