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Corona-Pandemie: 3G und verpflichtende Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung

19.11.2021 - ab Montag, 22.11.2021

Rathaus

In den letzten Wochen hat sich die Corona-Situation verschärft. Die Zahl der Neuinfektionen ist massiv angestiegen, die Krankenhausampel steht auf Rot. Die Krankenhausbelegung und Auslastung der Intensivbetten ist kritisch. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gilt deshalb ab Montag, 22.11.2021 folgendes:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Passau sind für persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online, per E-Mail oder telefonisch) erreichbar. Die Kontaktdaten stehen hier zur Verfügung. Allgemein ist die Stadtverwaltung unter der Vermittlung Tel. 0851/396-0 oder poststelle@passau.de zu erreichen.

Die Ausgabe der Impfkarten im Bürgerbüro in der Vornholzstraße ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Darüber hinaus besteht für alle Besucher ebenfalls ab Montag, 22.11.2021 beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird beim Zugang kontrolliert. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage eines Nachweises der Schülereigenschaft.

Innerhalb der Gebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen Anliegen vordergründig per Telefon, E-Mail, auf dem Postweg oder - wenn möglich - durch Nutzung des Online-Services zu klären bzw. abzuwickeln. Schriftstücke an die Stadt Passau sollen möglichst auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkästen zugestellt werden.

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