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Aktueller Sachstand zur Corona-Pandemie

25.03.2020 - Fallzahlen, Ärztlicher Leiter FüGK, Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Passau für Unternehmen

Bildquelle: 123RF/
Coronavirus

1. Fallzahlen

Heute sind 3 weitere Personen im Stadtgebiet Passau positiv auf das Coronavirus getestet worden (66, 65 und 56 Jahre, weiblich). Damit sind insgesamt 22 (11 männlich, 11 weiblich) infizierte Personen gemeldet.
Im Klinikum Passau werden aktuell 8 Corona-Patienten behandelt.

2. Einrichtung eines Ärztlichen Leiters Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)

Entsprechend einer Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern hat Oberbürgermeister Jürgen Dupper als Verbandsvorsitzender des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Dr. Andreas Baumann als Ärztlichen Leiter FüGK ernannt. Damit hat Dr. Baumann ab sofort die Aufgabe, das Betten- und Behandlungskapazitäten-management sowie die Patientenströme aller Einrichtungen in der gesamten Versorgungsregion für die Bekämpfung der Corona-Pandemie aus einer Hand zu steuern. Zur Versorgungsregion gehören die Stadt und der Landkreis Passau, der Landkreis Freyung-Grafenau sowie der Landkreis Rottal-Inn. Der Ärztliche Leiter FüGK stimmt sich eng mit der Integrierten Leitstelle (ILS), dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und der COVID-19-Koordinierungsgruppe Krankenhaus ab.
(siehe Foto)

3. Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen (Liquiditätshilfen) der Stadt Passau für Unternehmen und Steuerpflichtige im Rahmen der Gewerbesteuerforderungen

Neben der staatlichen Förderung unternimmt auch die Stadt Passau Vorkehrungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die örtlichen Betriebe abzufedern. Der Ferienausschuss hat in seiner heutigen Sitzung steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Steuerpflichtige im Rahmen der Gewerbesteuerforderungen beschlossen.
Auf Antrag wird bei offenen Gewerbesteuerforderungen von unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen wie folgt verfahren:

  1. Stundungen von Gewerbesteuerforderungen vor Fälligkeit werden bis längstens 31.12.2020 ausgesprochen. Stundungszinsen (= 0,5 % / Monat) werden nicht erhoben.

  2. Bei bereits fällig gewordenen Gewerbesteuerforderungen werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt und zinslose Vollstreckungsaufschübe bis Jahresende erteilt. Auf die Erhebung von Säumniszuschlägen (= 1,0 % / Monat) wird bis 31.12.2020 verzichtet.

Für Rückfragen hierzu steht die Steuerstelle der Stadt Passau unter den Telefonnummern 0851/396 - 211, - 373 oder - 289 zur Verfügung.

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