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Umtauschpflicht für Führerscheine

15.03.2023 - Der Führerscheinumtausch nach der EU-Führerscheinrichtlinie geht in die dritte Runde

Dienstleistungszentrum Passavia

Alle Fahrerlaubnisinhaber, welche in den Jahren 1965 bis 1970 geboren und noch im Besitz eines Papierführerscheins (grau/rosa) sind, müssen diesen bis zum 19.01.2024 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Für den Umtausch benötigt man ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate), ein Ausweisdokument und den derzeitigen Führerschein sowie eine Karteikartenabschrift der Behörde, welche den bisherigen Führerschein ausgestellt hat (nicht notwendig bei Ausstellung durch die Stadt Passau oder das Landratsamt Passau).

Wegen der großen Anzahl an Umtauschpflichtigen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Alle Landkreisbewohner müssen sich mit der für sie zuständigen Führerscheinstelle ihres Landratsamtes in Verbindung setzen.

Hinweis:

Wer nicht zu den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 gehört, und wissen möchte, ob und wann er von der Umtauschpflicht betroffen ist, findet hier umfangreiche Informationen.

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