Finanzielle Notstandsbeihilfen für durch das Unwetter am 18. August 2017 Geschädigte
14.09.2017 - Betroffene aus dem Stadtgebiet können ab sofort Antrag stellen!
Am 18./19. August 2017 hat sich in der Stadt Passau erneut ein schweres Unwetter ereignet, das teilweise zu schweren Schäden durch Sturm, Hagel und Starkregen im ganzen Stadtgebiet geführt hat. Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat sich an den Bayerischen Ministerpräsidenten gewandt und darauf hingewirkt, dass auch für die Betroffenen der Stadt Passau staatliche Finanzhilfen bereitgestellt werden.
Die Regierung von Niederbayern hat nun bekanntgegeben, dass geschädigte Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Privathaushalte aus der Stadt Passau ab sofort in Härtefällen Notstandsbeihilfen entsprechend den Härtefondsrichtlinien beantragen können. Voraussetzung ist, dass das Betriebsvermögen, das Wohngebäude oder der Hausrat der Betroffenen durch den Orkan am 18./19. August 2017 geschädigt wurden und die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existenzielle Notlage zu geraten drohen.
Finanzielle Soforthilfen stellt die Staatsregierung nicht zur Verfügung.
Die Stadt Passau hat die Betroffenen dazu aufgerufen, ihre Schäden im Rathaus zu melden. Diese Personen wurden nun direkt von der Stadt Passau angeschrieben und über die Modalitäten der Hilfegewährung informiert.
Da auf Anweisung der Regierung von Niederbayern für die Bearbeitung und Auszahlung der finanziellen Hilfen - auch für die Stadt Passau - das Landratsamt Passau zuständig ist, werden die Anträge entsprechend weitergeleitet. Der ausgefüllte Antrag muss bis spätestens 31. Oktober 2017 an die Stadt Passau gesendet werden.
Für Schäden in der Land- und Forstwirtschaft erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter der Telefonnummer 0851/9593-30 (Landwirtschaft) bzw. 0851/955890 (Forst) Auskunft.